AGB – Ingenieurtechnische Dienstleistungen (Stand: 2026)
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer
und seinen Auftraggebern über ingenieurtechnische Dienstleistungen, insbesondere Diagnose,
Fehleranalyse, Evaluierung und Beratung im Bereich Hard- und Software sowie
Embedded-Systeme. - Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt technische Dienstleistungen wie Analyse, Diagnose, Bewertung von
Fehlerszenarien, Erstellung technischer Berichte sowie Handlungsempfehlungen. Ein bestimmter
Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet. - Angebots- und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher
Bestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. - Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
Änderungen bedürfen der Abstimmung. - Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereit. - Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis oder nach Vereinbarung. Preise verstehen sich netto
zuzüglich ggf. Umsatzsteuer. - Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. - Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei
Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. - Gewährleistung
Keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu
rügen. - Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. - Urheberrechte
Berichte und Dokumente bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Nutzungsrechte nicht exklusiv. - Termine und Verfügbarkeit
Fristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Leistungen können überwiegend abends
oder am Wochenende erfolgen. - Vertragsbeendigung
Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. - Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Ungültige Klauseln
berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht.
