AGB

AGB – Ingenieurtechnische Dienstleistungen (Stand: 2026)

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer
    und seinen Auftraggebern über ingenieurtechnische Dienstleistungen, insbesondere Diagnose,
    Fehleranalyse, Evaluierung und Beratung im Bereich Hard- und Software sowie
    Embedded-Systeme.
  2. Vertragsgegenstand
    Der Auftragnehmer erbringt technische Dienstleistungen wie Analyse, Diagnose, Bewertung von
    Fehlerszenarien, Erstellung technischer Berichte sowie Handlungsempfehlungen. Ein bestimmter
    Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet.
  3. Angebots- und Vertragsschluss
    Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher
    Bestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.
  4. Leistungsumfang
    Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
    Änderungen bedürfen der Abstimmung.
  5. Mitwirkungspflichten
    Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereit.
  6. Vergütung
    Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis oder nach Vereinbarung. Preise verstehen sich netto
    zuzüglich ggf. Umsatzsteuer.
  7. Zahlungsbedingungen
    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  8. Haftung
    Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei
    Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  9. Gewährleistung
    Keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu
    rügen.
  10. Geheimhaltung
    Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich.
  11. Urheberrechte
    Berichte und Dokumente bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
    Nutzungsrechte nicht exklusiv.
  12. Termine und Verfügbarkeit
    Fristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Leistungen können überwiegend abends
    oder am Wochenende erfolgen.
  13. Vertragsbeendigung
    Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
  14. Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Ungültige Klauseln
    berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht.